Fahrtenbuch zum Herunterladen
Fahrtenbücher aus dem Schreibwarenhandel sind meist nicht verwendbar. Hier ist eine Excel-Datei für das Format DIN-A5 quer als Grundlage für eigene Entwicklung:
Fahrtenbuch.xls
Ausfüllen des Fahrtenbuchs:
Fahrtenbuch am Computer wird nicht anerkannt
Zitat:
"Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen klargestellt, wie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch für Dienstwagen aussehen muss. Bei elektronischen Fahrtenbüchern dürfen die Dateien nicht im nachhinein veränderbar sein, somit wird eine Excel-Datei aus dem verbreiteten Büroprogramm Microsoft Office als Fahrtenbuch vom Finanzamt nicht anerkannt. Dann gilt das Auto nicht mehr als Dienstwagen, sondern als privat genutzt und ist somit ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss (Az.: VI R 27/05 und VI R 64/04)."
Quelle: Welt am Sonntag - online-Dienst
Anmerkung: Auch wenn hier nur von Dienstwagen die Rede ist, haben die Urteile sinngemäß auch für Carsharing-Autos Relevanz.
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