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Finanzen Steuerfragen(Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) Einnahmen und Erträge aus dem Carsharing unterliegen prinzipiell der Steuerpflicht. Aber es gibt Freibeträge/Freigrenzen und es gibt Unterschiede nach Rechtsform und Vergünstigungen für gemeinnützige Körperschaften (z.B. Vereine). Natürliche Personen und Personengesellschaften (!GbR, OHG, KG) müssen Erträge nach dem Einkommensteuergesetz versteuern. Die Erträge von Körperschaften (Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen usw.) unterliegen der Körperschaftssteuer. Außerdem unterliegen gewerbliche Erträge auch noch der Gewerbesteuer. Alle Leistungen (Produkte, Dienstleistungen) einer CSO (i.d.R. Entgelte für Zeit und km) sind zudem umsatzsteuerpflichtig; im Gegenzug kann dann die Mehrwertsteuer aus Einkäufe (Auto, Treibstoff usw.) als Vorsteuer gegengerechnet werden. Für gemeinnützige Körperschaften/Vereine, die Carsharing als Zweckbetrieb (Betrieb zum Zweck der Erreichung der gemeinnützigen Ziele) betreiben, gelten Ausnahmen und Ermäßigungen. Für die unterschiedlichen Steuerarten gibt es jeweils Freibeträge bzw. -grenzen, die bei kleinen CSOs (mit bis zu 3 Autos) in aller Regel nicht überschritten werden. Körperschaftssteuer:
Gewerbesteuer:
Umsatzsteuer:
Das Steuerthema ist überaus vielschichtig und umfangreich. Die Unterlagen' dazu füllen Bibliotheken. Ohne ganz präzise Fragestellung kann man keine Empfehlungen aussprechen. Und auch eine Beratung in speziellen Einzelfragen ist schwierig, weil eine Steuerberatung nur Steuerberatern erlaubt ist. Eine gute Möglichkeit, sich über Steuerfragen aus der ganz speziellen Vereinssicht zu informieren, ist die Web-Seite http://www.vereinsknowhow.de. Dort kann man auch einen Newsletter mit jeweils aktuellen Informationen abonnieren. Für umfassende Informationen muss man sich aber kostenpflichtig anmelden. Fragen zur Besteuerung können Sie auch über die Mailing-Liste des Carsharing-Fachforums an die anderen CSO stellen. Sofern jemand in dieser Frage schon weiter ist oder mehr Informationen hat, wird er antworten. Sollten Sie aber ganz präzise und verbindliche Auskünfte suchen, dann bleibt Ihnen nur der Gang zu einem Steuerberater. ControllingTabellenkalkulation für CarsharingWenn mehrere Personen gemeinsam über ein Fahrzeug verfügen, können Sie mit Hilfe dieser Tabelle die anfallenden Kosten genau einzelnen Personen zuordnen. Dies kann der Firmenwagen eines kleinen Betriebes sein genauso wie ein Familienfahrzeug oder der Wagen einer Wohngemeinschaft. Modell-Kalkulation für die Gründungs- und Aufbauphase einer Carsharing-GruppeHier ist für CSO-Gründer ein vereinfachtes Kalkulationsschema für die Einnahmen und Ausgaben sowie der Liquiditätssituation beim Start und in den ersten drei Jahren. Die jeweiligen Annahmen beruhen auf Erfahrungswerten, sind aber naturgemäß immer nur annäherungsweise gültig. Die wesentlichen Ausgangsdaten können frei verändert und den jeweiligen Verhältnissen bzw. Vorstellungen angepasst werden. Damit eignet sich das Modell sowohl für Simulationsrechnungen (Wie ändert sich die Liquiditätssituation, wenn ...?) in der Gründungs- und Entscheidungsphase, als auch für Soll-Ist-Vergleiche in den ersten Jahren nach dem Start. Schlagwörter: |