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Gemeinnützigkeit (Voraussetzungen, Vorteile, Rechtsstreit) Alle drei Jahre müssen als gemeinnützig anerkannte Vereine, die steuerbegünstigt behandelt werden, eine Erklärung abgeben, anhand der die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt geprüft. Nach Prüfung erteilt das Finanzamt einen Freistellungsbescheid für die vergangenen Jahre. Hier eine Übersicht über das Verfahren. Musterprozess läuft... Schlagwörter
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