Gründung

Die Gründung einer Carsharing-Organisation (CSO)

Was ist Carsharing?

Carsharing ist die organisierte gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen. Typisch für Carsharing ist:

  • einmaliger Abschluss eines Rahmenvertrages bzw. Anerkennung einer Nutzungsordnung vor der ersten Nutzung
  • eigenständige Fahrzeugnutzung (Buchung, Fahrzeugzugang, Rückgabe) rund um die Uhr
  • Kurzzeitnutzungen (viertel-)stundenweise
  • dezentrale, nutzernahe Stationen / Stellplätze
  • Berechnung der Fahrzeugnutzung nach Zeit und gefahrene Kilometer
  • regelmäßige Pflege und Wartung der Fahrzeuge durch die CSO

Formen von Carsharing

Es gibt verschiedene Formen gemeinschaftlicher Nutzung von Autos und es gibt verschiedene Möglichkeiten der Organisation des Carsharing-Angebotes.

Mehrere Personen nutzen gemeinsam ein Auto

Dies ist einfachste Form von Carsharing: Zwei Personen oder Familien (es geht auch noch mit 3, maximal 4 Teilnehmern), die nicht allzu weit auseinander wohnen sollten, beschaffen sich gemeinsam ein Auto (z.B. indem sie einem Teilnehmer anteilig den aktuellen Preis für sein bezahlen).
Das Auto steht dann reihum nach einem festgelegten Turnus bei jedem Teilnehmer eine Woche (deshalb wird dieses Modell auch Autowoche genannt). Bei zwei Familien/Teilnehmern ist das besonders einfach: gerade Kalenderwoche Familie A, ungerade KW Familie B.

Die Familie, bei der das Auto gerade steht, hat unbeschränkten Zugriff auf das Auto, die andere(n) Familie(n) müssen dort nachfragen, ob sie es haben können, falls sie es brauchen. Da alles reihum läuft, ist jeder mal dran und es entstehen weniger leicht Streitigkeiten.

Jeder sammelt alle Belege über die Ausgaben und nach einem halben Jahr (oder Jahr) wird abgerechnet. Dabei werden alle Ausgabenbelege auf den Tisch gelegt und die Beträge nach Teilnehmerzahl oder gefahrene Kilometer aufgeteilt. Dazu muss bereits zu Beginn festgelegt werden, welche Ausgaben durch die Anzahl der Teilnehmer (neben dem Kaufpreis ggf. Steuer, Versicherung usw.) und welche nach den gefahrenen Kilometern (Kraftstoff, ggf. Reparaturen usw.) aufgeteilt werden.

Sinnvollerweise teilt man auch vorher noch die anfallenden Aufgaben auf; z.B. Teilnehmer A kümmert sich um die Sauberkeit des Autos, B um den technischen Zustand (Reifendruck, Ölstand, rechtzeitig Inspektionen, HU und AU).

Nachbarschaftliches Auto-Teilen

oder auch Nachbarschaftsauto
Auch wenn es sich bei der oben beschriebenen CS-Form schon um eine nachbarschaftliche Nutzung eines Autos handelt, wird allgemein unter nachbarschaftlichem Auto-Teilen etwas anderes verstanden:

Beim eigentlichen nachbarschaftlichen Auto-Teilen (auch Nachbarschaftsauto genannt) erklärt sich ein Autobesitzer bereit, sein Fahrzeug anderen zu vorher genau festgelegten Konditionen zur Verfügung stellen. Wenn jemand dieses Auto nutzen will, muss er zuerst eine Rahmenvereinbarung unterschreiben und ggf. einen Beitrag leisten. Dann kann er das Auto nach Bedarf direkt beim Autobesitzer reservieren und nutzen. Die Fahrt wird dann unmittelbar mit dem Autobesitzer abgerechnet.

Diese Art des Auto-Teilens ist auch bei mehreren Autos von mehreren Autobesitzern möglich. In der Regel gibt es dann eine Organisation, die sowohl mit den Autobesitzern als auch mit den Teilnehmern die Vereinbarungen abschließt, meist eine Buchungszentrale bereitstellt und häufig auch die Abrechnung übernimmt.

Beispiele für diese Form des Carsharing sind die Husumer Auto-Teilen-Initiative (HATI) und Car-Sharing Renningen. Weitere Informationen hierzu auch auf der Seite Rechtsfragen

Eine Organisation stellt Autos zur Nutzung bereit

Das klassiche Carsharing ist die Form von Auto-Teilen, die man am häufigsten antrifft: Eine Carsharing-Organisation (CSO) besitzt und betreibt Autos, die einem Kreis von Teilnehmern für die individuelle Nutzung zur Verfügung stehen.

Die Bandbreite ist dabei sehr groß: Sie reicht von kleinen CSOs mit nur einem Auto und fünf bis zehn Teilnehmern bis zu großen Carsharing-Anbietern mit mehreren hundert Autos und mehreren tausend Teilnehmern. Von mehreren Personen, die sich zusammentun (BGB-Gesellschaft oder GbR), über Vereine, Genossenschaften, Einzelkaufleute, GmbHs bis hin zu Aktiengesellschaften findet man CSOs in allen Rechtsformen.

Ein Untergrenze für Carsharing besteht nicht. Es gibt Carsharing-Angebote in Orten mit weniger als 1.000 Einwohnern, in Gemeindem mit gutem und sehr dünnem ÖPNV-Angebot oder mit nur 5 Teilnehmern. Natürlich funktioniert Carsharing umso besser, je mehr Leute dabei mitmachen. Aber letztlich kommt es darauf an, dass jemand bereit ist, sich zu engagieren, die Sache in die Hand zu nehmen und andere davon zu überzeugen.

Umgekehrt braucht es einen sehr langen Atem, wenn jemand ein Carsharing-Angebot aufzieht, um damit Geld zu verdienen. Selbst große Carsharing-Organisationen in Ballungsgebieten schreiben nur selten dauerhaft Gewinne.

Was ist vor dem Start zu klären und entscheiden?

Bevor es mit dem Auto-Teilen losgehen kann, müssen eine ganze Reihe von Frage geklärt und - neben einem Auto - noch einige andere Anschaffungen getätigt werden.

  1. Welche Form einer gemeinschaftlichen Auto-Nutzung (Nachbarschaftsauto, gemeinsame Nutzung in einer Gruppe, offenes Angebot, Kooperation mit bestehender CSO, Zweigstelle einer CSO usw.- auch Zwischenformen sind möglich) soll angestrebt werden?
  2. Welche Organisationsform (Einzel-, Gemeinschaftsinitiative, Integration in einen bestehenden Träger, z.B. Gemeinde, Stadtwerke, Umweltverband) ist möglich?
  3. Welche Rechtsform soll die Gruppe bekommen? Welche Vor- und Nachteile haben die jeweiligen Rechtsformen?
  4. Was muss in den Vereinbarungen mit den Teilnehmern festgelegt werden und welche Regelungen sind zweckmäßig?
  5. Wie hoch müssen Einlage, Beiträge und Preise für Zeit und Kilometer angesetzt werden, damit ein dauerhaft wirtschaftlicher Betrieb möglich ist?
  6. Wie soll die Reservierung der Autos erfolgen und wie erhalten die Nutzer Zutritt zu den Autos?
  7. Wie können Carsharing-Autos versichert werden?
  8. Wie wird abgerechnet und welche rechtlichen und steuerlichen Regeln sind dabei zu beachten?
  9. Wie werden die anfallenden Aufgaben, z.B. Wartung und Reinigung der Autos, verteilt?
  10. Welche Risiken treten auf, wer haftet und wie kann man sich dagegen absichern?
  11. Wie kann das Carsharing-Angebot im Ort bekannt gemacht und wie können Teilnehmer gewonnen werden?

Viele offene Baustellen. Damit der geplante Aufbau eine Carsharing-Angebotes nicht zu Ende ist, bevor es richtig losgeht, tragen wir im Carsharing-Fachforum alle Informationen, das Wissen und die Erfahrungen zusammen, die Ihnen helfen können, die Hürden zu überwinden.

Wir, das sind Aktive vieler Carsharing-Gruppen, die auch einmal bei Null begonnen haben und die damals vor denselben Problemen standen wie Sie heute.

Wir wollen Carsharing in Deutschland voranbringen; das bedeutet vor allem, dass Carsharing nicht auf größere Städte begrenzt bleibt.

Wir freuen uns deshalb über jede Initiative zur Gründung einer neuen Carsharing-Organisation.

Wir sind der Meinung, dass nicht jede einzelne Gruppe alle Räder neu erfinden muss, und wollen deshalb Wissen und Erfahrungen zusammentragen und für andere bereit stellen. Wir erwarten, dass auch Sie später Ihre Erfahrungen und Ihr gesammeltes Wissen wieder an andere weiterreichen.

Grundsätzlich hat es sich als vorteilhaft erwiesen, eine bestehende CSO in der Nähe und mit ähnlicher Struktur zu suchen und als Paten zu gewinnen.

Hier ist eine Diplomarbeit aus der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt in Nürtingen/Geislingen: Machbarkeitsstudie für die Weiterentwicklung des Car-Sharing-Angebotes in Nürtingen mit Standortvarianten

Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederwerbung

CsoBekanntMachen: Die ersten Schritte, was kann man alles machen. Wie man vorgehen sollte.

Checkliste

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