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Satzungen und Nutzungsordnungen Bei eingetragenen Vereinen ist eine Satzung gesetzlich vorgeschrieben, deren Inhalt ist ebenfalls vom Gesetzgeber weitgehend festgelegt. Die Satzung definiert im Wesentlichen die Organe des Vereins und deren Rechte und Pflichten. Da jede Änderung der Satzung einen Besuch beim Notar nach sich zieht (Vereinsregister beim Amtsgericht), ist es zweckmäßig, die Regelungen für das eigentliche Carsharing in eine Nutzungsordnung oder in AGBs auszulagern. Wir haben hier mal ein paar Beispiele zusammengestellt: Bei Anruf Auto e.V., Augsburg
Car-Sharing Elztal e.V., Waldkirch Vaterstettener Auto-Teiler e.V., Vaterstetten
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