Satzungen und Nutzungsordnungen

Bei eingetragenen Vereinen ist eine Satzung gesetzlich vorgeschrieben, deren Inhalt ist ebenfalls vom Gesetzgeber weitgehend festgelegt. Die Satzung definiert im Wesentlichen die Organe des Vereins und deren Rechte und Pflichten. Da jede Änderung der Satzung einen Besuch beim Notar nach sich zieht (Vereinsregister beim Amtsgericht), ist es zweckmäßig, die Regelungen für das eigentliche Carsharing in eine Nutzungsordnung oder in AGBs auszulagern. Wir haben hier mal ein paar Beispiele zusammengestellt:

Bei Anruf Auto e.V., Augsburg

Car-Sharing Elztal e.V., Waldkirch

Vaterstettener Auto-Teiler e.V., Vaterstetten


Schlagwörter

Schlagwörter eintragen mit Kommas dazwischen